Der Freistellungsauftrag kann von privaten Anlegern bei Banken beantragt werden, um den Sparerpauschbetrag zu nutzen. So bleiben die Zinsen die bei Kapitalerträgen stehen, bis zu einer Grenze von 801 € für Alleinstehende und 1602 € für Eheleute abzugsfrei. Der Freistellungsauftrag kann auf verschiedene Kreditinstitute aufgeteilt werden. Das bedeutet der Sparerpauschbetrag gilt für dann evtl. auch für die Summe von Beträgen mehrerer Konten.
Ab 2011 gibt es eine wichtige Änderung bei neu gestellten Freistellungsaufträgen. Und zwar muss die Steueridentifikationsnummer (kurz Steuer-ID) angegeben werden, welche alle Steuerpflichtigen 2008 vom Bundeszentralamt für Steuern erhalten haben. Bestehende Aufträge sind ohne Angabe der Steuer-ID noch bis Ende 2014 gültig.