Finanzprodukte im Vergleich

Der Basistarif der PKV

Mit Einführung der allgemeinen Krankenversicherungspflicht im Jahr 2009 wurden die privaten Versicherer verpflichtet, einen „bezahlbaren“ Basistarif mit medizinischen Grundleistungen anzubieten. Dieser Tarif steht nun allen Versicherten der PKV offen und kann ohne Berücksichtigung von Risikozuschlägen und Leistungsausschlüssen für eventuell bereits bestehende Erkrankungen abgeschlossen werden.

Wer den Tarif nutzen kann

Grundsätzlich können alle Versicherten der privaten Krankenversicherung den Basis-Tarif mit seinen Pflichtleistungen nutzen, auch für Kinder und Jugendliche sollten entsprechende Angebote der Krankenkassen zur Verfügung stehen. Die Versicherungen sind in diesem Zusammenhang sogar verpflichtet, Antragsteller aufzunehmen, und zwar unabhängig eventueller Vorerkrankungen. Somit haben nun auch Versicherungsnehmer mit gesundheitlichen Problemen die Möglichkeit, eine Krankenversicherung zu vereinbaren und sich so für den Krankheitsfall abzusichern. Vor Einführung des neuen Tarifes waren diese Menschen häufig ohne Krankenversicherungsschutz und damit im Krankheitsfall benachteiligt.

Leistungsumfang und Beitragshöhe

Der Basis-Tarif der PKV weist einen Leistungsumfang auf Grundlage der gesetzlichen Krankenkasse GKV auf. Die Pflichtleistungen, zu denen die ambulante Versorgung ebenso gehört wie die stationäre Behandlung und die Zahnbehandlung, werden im Fünften Sozialgesetzbuch festgelegt und seitens der Bundesregierung stets aktualisiert. Somit sind die Leistungen im PKV-Basistarif, anders als in klassischen PKV-Verträgen, auch nicht dauerhaft garantiert, sondern müssen stets den Vorgaben der gesetzlichen Krankenkassen folgen. Sollten dort Leistungen gekürt werden, gelten diese Kürzungen auch für Versicherte im Basistarif. Wer Basistarife der PKV vergleichen möchte, sollte dies berücksichtigen.  Der Preis dieser Tarife ist wiederum abhängig vom Beitrag für die GKV. Der Höchstbeitrag ergibt sich hierbei aus der jeweils geltenden Beitragsbemessungsgrenze sowie dem allgemeinen Beitragssatz für die Krankenkasse. Dieser liegt aktuell bei 15,5 Prozent, was einen Höchstbeitrag von 610,31 Euro für das Jahr 2013 ergibt.

Fazit

Der PKV-Basistarif ist für Versicherungsnehmer, die eine private Krankenversicherung benötigen und Geld sparen wollen, eine gute Alternative zur klassischen Krankenvollversicherung. Versicherungsnehmer sollten vor einem Abschluss allerdings die Basistarife der PKV vergleichen, denn sowohl die Kosten wie auch die Leistungen können durchaus unterschiedlich sein.