Finanzprodukte im Vergleich

Sparerfreibetrag

Mit der Umsatzänderungssteuerreform kam im Januar 2009 die Abgeltungssteuer. Gleichzeitig änderte sich grundlegend auch die Freigrenze für Zinsen und Dividenden aus Kapitalerträgen. So wurde der bis dahin geltende Sparerfreibetrag in Höhe von 750,00 Euro und die Werbungskostenpauschale von 51,00 Euro zusammengelegt und seit Januar 2009 gilt nun der Sparerpauschbetragin Höhe von 801,00 Euro für Alleinstehende und 1602,00 Euro für Ehepaare.

Übersteigen oder erreichen die erzielten Zinsen nicht den Sparerpauschbetrag, kann ein so genannter Freistellungsauftrag bei der jeweiligen Bank gestellt werden. Zwar wird dieser auf die einzelnen Depots und Geldanlagen verteilt, jedoch gilt nicht für jede einzelne Kapitalanlage der Betrag, sondern wird zusammengerechnet.

Möglich ist es auch eine Nichtverlagerungsbescheinigung beim Finanzamt zu stellen, ist allerdings nur dann möglich wenn Anleger nicht die Freigrenze der Einkommensteuer übersteigen und somit keine Einkommenssteuererklärung abgeben müssen.