Nach der Definition des Kreditwesengesetzes (KGW) wird ein Unternehmen als Kreditinstitut bezeichnet, wenn dieses Bankgeschäfte betreibt, zudem ein kaufmännisch, eingerichteter Geschäftsbetrieb nötig ist. Zu den Bankgeschäften zählen unter anderem das Zahlungs-, das Kredit-, sowie das Geldkartengeschäft.
Der Oberbegriff Kreditinstitut unterteilt sich jedoch noch einmal in verschiedene Unterkategorien, zu denen beispielsweise folgende Gruppen gehören:
- Zentralbanken, welche staatliche Aufgaben wahrnehmen und das Recht zur Ausgabe von Banknoten haben, allerdings auch gesonderten Gesetzesreglungen unterliegen.
- Sparkassen sind in der Regel öffentlich-rechtliche Kreditinstitute und unterliegen neben dem KWG auch dem auf Bundeslandebene beruhenden Sparkassengesetz.
- Genossenschaftsbanken, zu denen unter anderem die Volks- und Spardabank zählen, vergeben Kredite nur an Mitglieder.
Inzwischen finden Kunden Kreditinstitute nicht nur mehr vor Ort, sondern auch im Internet. Die Direktbanken agieren dabei in der Regel ohne eigenes Filialnetz, welches sich wiederum positiv auf die Kondition für Kunden auswirkt. Beratung jedoch gibt es lediglich telefonisch oder auf elektronischem Weg.