In Deutschland besteht eine Versicherungspflicht in der Pflegeversicherung. Diese wird je nach Mitgliedschaft in der jeweiligen Krankenversicherung über die gesetzliche Pflegeversicherung oder eine private Pflegekasse abgewickelt. Da die Leistungen der gesetzlich vorgeschriebenen Pflegeversicherung im Pflegefall nicht ausreichen, ist der Abschluss einer zusätzlichen privaten Pflegeversicherung sinnvoll.
Die Pflegetagegeldversicherung ist die am häufigsten gewählte Form einer privaten Pflegezusatzversicherung. Je nach Vertragsgestaltung wird nur der in Pflegestufe III auszuzahlende Betrag oder ein besonderer Pflegesatz für jede Pflegestufe vereinbart. Wenn nur der Betrag für die Pflegestufe III vereinbart wurde, erfolgt durch die Pflegetagegeldversicherung in den anderen Stufen eine prozentuale Auszahlung. Bei einer Vereinbarung eines gesonderten Pflegetagesgeldes für jede Pflegestufe können die Beträge beliebig gewählt werden. Dass der Tagessatz für eine niedrigere Stufe nicht höher als für die kleineren Pflegestufen sein darf, versteht sich von selbst. Zusätzlich kann bei diesen als modular bezeichneten Verträgen innerhalb der Pflegetagegeldversicherung ein Tagesgeld für die Pflegestufe 0 vereinbart werden. Diese wird Pflegebedürftigen zuerkannt, wenn sie nur für wenige Aufgaben eine Hilfestellung benötigen. Eine Besonderheit bei der prozentualen Vereinbarung des Pflegetagesgeldes in den Pflegestufen I und II besteht darin, dass bei stationärer Pflege im Unterschied zu häuslicher Pflege der Versicherer der Pflegetagegeldversicherung den für die Pflegestufe III vereinbarten Betrag bezahlt.
Die Beitragshöhe der Pflegetagegeldversicherung richtet sich nach dem vereinbarten Tagegeld sowie dem Alter des Versicherungsnehmers beim Vertragsabschluss. Die meisten Anbieter ermöglichen die Vereinbarung eines Pflegetagegeldes zwischen fünfzig und einhundertundfünfzig Euro je Pflegetag. Da die Wahrscheinlichkeit des Versicherungsfalles in der Pflegetagegeldversicherung mit dem Alter des Versicherten zunimmt, ist der Beginn der Mitgliedschaft in jungen Jahren mit niedrigen Beiträgen verbunden.
Die Bundesregierung fördert den Abschluss einer privaten Pflegetagegeldversicherung durch den sogenannten Pflege-Riester oder Pflege-Bahr. Voraussetzung für die staatliche Förderung in Höhe von fünf Euro monatlich ist ein monatlicher Eigenbeitrag des Versicherungsnehmers von zehn Euro. Des Weiteren müssen geförderte Verträge der Pflegetagegeldversicherung für alle Antragsteller ohne Gesundheitsprüfung und Risikozuschläge verbunden sein. Die Vereinbarung einer Wartezeit in der geförderten privaten Pflegetagegeldversicherung ist jedoch zulässig. Der Grund für die staatliche Förderung besteht im Wissen, dass die Leistungen der gesetzlichen beziehungsweise der verpflichtenden privaten Pflegeversicherung für die Bezahlung der tatsächlich erforderlichen Leistungen im Pflegefall nicht ausreichen. Die zu geringe Finanzierung der Pflegekosten durch die verbindlichen Mitgliedschaften in der Pflegeversicherung gilt besonders, wenn die Pflege auf Grund des Gesundheitszustandes stationär erfolgen muss. Die maximal mögliche Zahlung einer privaten Pflegetagegeldversicherung reicht in Verbindung mit den Leistungen der Pflichtversicherung auch für die Finanzierung der stationären Pflege aus. Das gilt jedoch nicht, wenn Versicherungsnehmer in ihre Pflegetagegeldversicherung lediglich den Mindestbetrag einzahlen.